Geschäftskonto eröffnen
Existenzgründer müssen zu Beginn ihres Unternehmens ein zugehöriges Geschäftskonto eröffnen, um den allgemeinen Bankverpflichtungen eines Betriebes nachkommen zu können. Aber auch bestehende Unternehmen vollziehen oftmals einen Bankenwechsel bzw. möchten gerne ein neues, zusätzliches Geschäftskonto eröffnen. Die Notwendigkeit für ein Geschäftskonto besteht aber auch schon alleine deswegen, dass sich darin die unternehmerisches Buchhaltung widerspiegelt.
Gebührenunterschiede für Geschäftskonten
Nahezu alle namhaften Banken bieten bundesweit den Betrieben verschiedene Modelle von Geschäftskonten an. Jedoch variieren die zugehörigen Geschäftsbedingungen sehr stark. Vor allem im Detail der Kontoführungskosten, die von kostenfrei bis zu monatlich immens hohen Grundgebühren schwanken. Weiterhin verfügen die Geschäftskonten über zumeist vorher exakt vereinbarte Kreditrahmen, die teils von vorangegangenen Bilanzen abhängig gemacht wurden.
Geschäftskonto aus Guthabenbasis
Erschwert wird die Gewährung eines Kreditrahmens natürlich beim Geschäftkonto eröffnen von Existenzgründern. Gerade in den ersten Jahren wird meist nur ein Geschäftskonto auf Guthabenbasis geführt bzw. müssen für eine Kreditgewährung entsprechende Sicherheiten beim jeweiligen Kreditinstitut hinterlegt werden (z.B. Privathaftung).
Antragsablehnung beim Geschäftskonto
Einige Finanzunternehmen bieten den Service zum Geschäftskonto eröffnen nur Branchen spezifisch an. Oder aber lehnen gewisse Unternehmensformen, wie beispielsweise die Limited oder Ich-AG, grundlegend ab. Deshalb ist eine vorher sorgfältige Auswahl des zukünftigen Kontopartners für Unternehmen sehr ratsam. Zu empfehlen ist in diesem Bereich überdies ein fachmännisches Beratungsgespräch mit kundigen Bankbediensteten. Häufig wird ein recht umfassender Geschäftkontenservice bei Regionalbanken geboten. Weitaus differenzierter ist diese Dienstleistung bei den so genannten Privatbanken auszumachen.