Girokonto eröffnen
Die Finanzdienstleister und Verbraucherzentralen gehen davon aus, dass nahezu jeder volljährige Bürger in unserem Land ein Girokonto besitzt, um seinen allgemeinen Geldverkehr abzuwickeln. Das Girokonto eröffnen gehört deshalb zur Tagesordnung aller Banken und Sparkassen. Zumal unzählige Verbraucher sogar über mehrere Girokonten verfügen.
Girokonto für Ehepaare
Ferner ist es Ehepaaren gestattet, ein gemeinsames Girokonto eröffnen zu können. Die dann natürlich auch gemeinsam für die Geldbewegungen des Girokontos haften. Vielfach aber eine Einzelvertretungsbefugnis zugestanden bekommen.
Die Notwendigkeit eines Girokontos ist schon alleine dadurch gegeben, dass heute der bargeldlose Zahlungsverkehr überall vorherrscht. Sei es bei der Überweisung von Gehältern, bei der Zahlung von Versicherungen, bei Einzugsverfahren gegenüber Vereinen, bei der Nutzung von EC- und sonstigen Kreditkarten, usw.
Voraussetzung für die Girokontoeröffnung
Grundsätzliche Voraussetzung für das Girokonto eröffnen sind die Volljährigkeit bzw. ein bestehendes Arbeitsverhältnis vor Vollendung der Volljährigkeit, ein Personalausweise, eine Schufa Auskunft sowie teilweise ein Führungszeugnis. Die Nutzung des zugehörigen Dispositionskredits wird in der Höhe zumeist von den regelmäßigen Einkünften abhängig gemacht. Die Regel entspricht dabei drei Monatsgehältern.
Girokonto eröffnen erst nach dem Vergleich
Bevor Sie jedoch ein Girokonto eröffnen, sollten Sie die einzelnen Finanzdienstleister vergleichen. Einerseits werden nämlich interessante Zusatzkonditionen für die Eröffnung eines Girokontos geboten und andererseits wird die zugehörige Dienstleistung (z.B. Kontoführung) in Einzelfällen kostenfrei offeriert. In den Vergleich mit eingeschlossen werden sollten so genannte Online Konten, die zwar auf Bankfilialen vor Ort verzichten, jedoch sehr ansprechende Konditionen aufzeigen. Vor allem dann, wenn mehrere Girokonten eingerichtet werden.